Katastrophenplan-Lücke: Menschen mit Behinderungen im Privathaushalt bleiben unsichtbar
Eine Recherche von CORRECTIV offenbart eine gefährliche Lücke in den Notfallplänen deutscher Städte und Landkreise. Zwar existieren Katastrophenpläne, doch Informationen über besonders gefährdete Menschen liegen den Behörden nur dann vor, wenn diese in speziellen Einrichtungen leben. Menschen mit Behinderungen, die in ihren eigenen vier Wänden leben und dort auf mit Strom betriebene medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte, Dialysegeräte oder Sauerstoffkonzentratoren angewiesen sind, bleiben für die Katastrophenschutzplanung unsichtbar. Sie werden nicht systematisch erfasst. Im Falle eines Blackouts, einer Überschwemmung oder eines anderen Notfalls bedeutet dies, dass diese Personen keine priorisierte Unterstützung bei Evakuierungen oder der Sicherstellung der Stromversorgung erhalten können. Sie sind damit im Ernstfall weitgehend auf sich allein gestellt. Die Abfrage zeigt, dass es keine bundesweit einheitliche oder verpflichtende Registrierung dieser vulnerablen Gruppe gibt. Die Verantwortung, sich selbst bei den Behörden zu melden, liegt bei den Betroffenen – eine Hürde, die viele nicht überwinden können oder von der sie nichts wissen. Diese Planungslücke stellt ein erhebliches Risiko für die Sicherheit zehntausender Menschen in Deutschland dar.