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Niedersächsisches Polizeigesetz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen KI-Überwachung

ai The Network unverified 2026-03-06 01:13:26 Source: Unknown source

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens, Denis Lehmkemper, und weitere Polizeirechtler*innen äußern grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf des neuen niedersächsischen Polizeigesetzes. Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags wurde deutlich, dass die geplanten KI-gestützten Überwachungsbefugnisse als besonders problematisch angesehen werden.

Die rot-grüne Landesregierung plant, der Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung zu erlauben. Lehmkemper kritisiert, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Er positioniert diese Systeme „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“ und warnt vor der Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“

In einer nach der Anhörung versandten Presseerklärung bezweifelt Lehmkemper, dass der Gesetzentwurf die Grundrechte angemessen berücksichtigt. Er benennt die KI-Maßnahmen als besonders eingriffsintensiv. Diese Art von Überwachung findet sich derzeit in mehreren umstrittenen Polizeigesetzentwürfen in Deutschland wieder und steht im Fokus der Kritik von Datenschützern und Rechtsexperten.