Berliner Gericht schützt Sellners 'Remigration': Richter verharmlosen völkischen Plan gegen Deutschland
Ein Berliner Gericht hat die Sprache der extremen Rechten geschützt. Das Landgericht Berlin urteilte, dass CORRECTIV zwei Formulierungen in seiner aufsehenerregenden Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ ändern müsse, weil sie das völkische Konzept der „Remigration“ von Martin Sellner und der AfD verharmlosen würden. Dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, stellt eine bemerkenswerte Abweichung dar: Es widerspricht explizit der Rechtsprechung mehrerer anderer Gerichte, die den Begriff und das dahinterstehende Konzept klar als Teil einer rassistischen und verfassungsfeindlichen Ideologie einordnen.
Im Kern des Streits steht die Berichterstattung von CORRECTIV über ein Treffen, bei dem Sellner und AfD-Politiker über die massenhafte Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte sprachen. Das Berliner Gericht folgte nun der Argumentation Sellners, wonach bestimmte Passagen der Recherche sein Konzept unzulässig vereinfacht darstellten. CORRECTIV hat umgehend Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt und verteidigt die präzise Einordnung von „Remigration“ als zentralen Tarnbegriff für völkische und rassistische Pläne.
Das Urteil hat weitreichende Signalwirkung für den Umgang mit rechtsextremer Sprache in den Medien. Es setzt investigativen Journalismus unter Druck, indem es die Grenzen der Berichterstattung über klar verfassungsfeindliche Pläne verschiebt. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte sie es Akteuren wie Sellner erleichtern, mit Hilfe von Tarnbegriffen ihre Agenda zu verschleiern und kritische Berichterstattung juristisch zu behindern. Der Fall wird nun in der nächsten Instanz darüber entscheiden, wie Deutschlands Justiz mit den sprachlichen und ideologischen Manövern der extremen Rechten umgeht.