Behördenversagen: Verbotene Kosmetik weiter im Handel – Bund und Länder schieben Verantwortung
Trotz eindeutiger Rechtslage und öffentlicher Aufdeckung bleiben deutsche Behörden untätig. Verbotene Kosmetik-Produkte, deren Verkauf längst untersagt ist, sind weiterhin online frei erhältlich. Diese Untätigkeit offenbart ein strukturelles Versagen im Verbraucherschutz, bei dem die zuständigen Kontrollinstanzen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Eine Recherche von CORRECTIV hat den fortgesetzten Handel mit den nicht zugelassenen Produkten aufgedeckt. Anstatt die illegalen Angebote zu unterbinden und gegen die Anbieter vorzugehen, verharren die Behörden in Passivität. Die Verantwortung für die Durchsetzung des Verbots wird zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben. Dieses administrative Ping-Pong-Spiel lässt die rechtswidrige Praxis ungestört weiterlaufen und setzt Verbraucher potenziellen Risiken aus.
Die Situation zeigt ein alarmierendes Defizit in der behördlichen Marktüberwachung auf. Während gesetzliche Verbote erlassen werden, fehlt es an der konsequenten Umsetzung und Kontrolle. Die Untätigkeit untergräbt nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Regulierung selbst. Es entsteht der Eindruck, dass Unternehmen, die gegen Auflagen verstoßen, faktisch keine Konsequenzen fürchten müssen, solange die zuständigen Stellen keine wirksamen Maßnahmen ergreifen.