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EU-Kommission richtet DMA-Radar auf Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft – Google bleibt außen vor

human The Network unverified 2026-04-24 13:24:09 Source: Handelsblatt

Die EU-Kommission nimmt einem Bericht des Handelsblatts zufolge die Cloud-Geschäfte von Amazon und Microsoft ins Visier ihrer Kartellaufsicht nach dem Digital Markets Act. Konkret sollen die beiden US-Konzerne als sogenannte Gatekeeper für Cloud-Infrastrukturdienste reguliert werden – mit weitreichenden Pflichten zur Interoperabilität, Datenportabilität und fairen Marktzugangsbedingungen. Auffällig: Ein dritter großer US-Cloud-Anbieter bleibt von dieser DMA-Einstufung ausgenommen, obwohl er ebenfalls erhebliche Marktanteile in Europa hält.

Amazon Web Services und Microsoft Azure dominieren den europäischen Cloud-Markt mit einem kombinierten Anteil von geschätzt über 40 Prozent. Die Einstufung als Gatekeeper würde bedeuten, dass beide Unternehmen spezifische Verpflichtungen erfüllen müssen, um den Wettbewerb auf dem Cloud-Sektor zu stärken. Dazu zählen Vorgaben zur technischen Zusammenarbeit mit Konkurrenten, Öffnung ihrer Ökosysteme und das Verbot, eigene Cloud-Dienste gegenüber Wettbewerbern zu bevorzugen. Verstöße gegen diese Auflagen können mit Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Brankenbeobachter sehen in dem unterschiedlichen Vorgehen gegenüber den drei großen Cloud-Anbietern eine klare regulatorische Botschaft. Während Amazon und Microsoft als strukturbestimmende Kräfte im europäischen Cloud-Markt eingestuft werden, könnte die Nichtberücksichtigung des dritten Anbieters dessen Wettbewerbsposition mittelfristig stärken. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung für die gesamte Technologiebranche haben und die Debatte über die Durchsetzungsfähigkeit des DMA im Bereich digitaler Infrastrukturen neu entfachen.