Bundesgerichtshof kippt Netflix-Praxis: Kündigung trotz Restguthaben muss möglich sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen zentralen Punkt der Geschäftsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt. Das Urteil stellt klar, dass Verbraucher ihr Abonnement auch dann kündigen können müssen, wenn auf ihrem Konto noch ein Restguthaben vorhanden ist. Netflix hatte diese Kündigungen jahrelang systematisch abgelehnt und Kunden damit faktisch an das Abonnement gebunden, bis das Guthaben aufgebraucht war.
Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt und betraf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Streaming-Dienstes. Der BGH wertete diese Praxis als unzulässige Einschränkung des Kündigungsrechts der Verbraucher. Das Gericht folgte damit der Argumentation des vzbv, dass Nutzer nicht gezwungen werden dürfen, ein Vertragsverhältnis nur wegen eines kleinen Restbetrags fortzusetzen. Die Entscheidung ist für Netflix rechtskräftig.
Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Abonnement-basierte Digitalwirtschaft. Es setzt einen klaren rechtlichen Rahmen gegen sogenannte 'Lock-in'-Effekte durch Restguthaben und stärkt die Position der Verbraucher gegenüber großen Plattformen. Andere Anbieter mit ähnlichen Klauseln in ihren AGB dürften nun unter Druck geraten, ihre Geschäftspraktiken zu überprüfen. Für betroffene Netflix-Kunden bedeutet das Urteil, dass sie ihr Abo nun auch mit Guthaben rechtssicher beenden können.