1. Bundesgerichtshof kippt Netflix-Praxis: Kündigung trotz Restguthaben muss möglich sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen zentralen Punkt der Geschäftsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt. Das Urteil stellt klar, dass Verbraucher ihr Abonnement auch dann kündigen können müssen, wenn auf ihrem Konto noch ein Restguthaben vorhanden ist. Netflix hatte diese Kündigungen jahrelang systematisch abg...