1. Microsoft Copilot: KI-Assistent laut AGB nur für Unterhaltung – keine Verantwortung für kritische Aufgaben
Microsoft stuft seinen KI-Assistenten Copilot in den eigenen Nutzungsbedingungen offiziell als reines Unterhaltungstool ein. Diese Klassifizierung schränkt die rechtliche Haftung des Konzerns massiv ein und stellt die praktische Nutzung der vielbeworbenen Business-KI grundlegend in Frage. Nutzer, die Copilot für berufl...